Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 939/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung Anforderungen an ein wirksames und ernsthaftes Zahlungsverlangen zu den Kosten der Unterkunft bei einem Mietverhältnis zwischen Familienangehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 12.03.2018 - S 11 AS 273/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 939/18
- BSG - B 4 AS 120/21 C (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 37/08 R
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Mietvertrag - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 939/18
Entscheidend ist aber, dass trotz verwandtschaftlicher Verbundenheit der Mieter einer ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung des Vermieters ausgesetzt ist (BSG, Urteil vom 3.3.2009, Az. B 4 AS 37/08 R).Im Gegensatz dazu ist nach der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 3.3.2009, Az. B 4 AS 37/08 R) aber gerade entscheidend, dass der Mieter trotz verwandtschaftlicher Verbundenheit einer ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 1206/19
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 939/18
Für den hier streitigen, nunmehr schon mehrere Jahre zurückliegenden Zeitraum fehlen - ebenso wie in den Parallelverfahren L 21 AS 1206/19 und L 21 AS 1021/18 - hinreichende Belege oder Nachweise für die tatsächliche Entstehung dieser Kosten im Sinne einer ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Zahlungsverpflichtung des Klägers gegenüber seinen Eltern. - BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 10/10 R
Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung der Aufwendungen zwischen örtlichem und …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 939/18
Eine Verpflichtung der Beklagten zur Verzinsung eines Nachzahlungsbetrages kann sich allenfalls aus § 44 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) ergeben, da in Verfahren betreffend Sozialleistungsansprüche vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit keine Prozesszinsen entsprechend § 291 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anfallen (vgl. BSG Urteil vom 13.7.2010, B 8 SO 10/10 R). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 19 AS 1473/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 939/18
Der Kläger kann sein Begehren auch nicht in Form einer reinen Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG verfolgen, da zwischen ihm und der Beklagten hinsichtlich des Zinsanspruchs aus § 44 SGB I kein Gleichordnungsverhältnis besteht (vgl. LSG NRW, Urteil vom 12.1.2012 - L 19 AS 1473/11).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2022 - L 21 AS 590/21
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II …
Für den hier streitigen Zeitraum fehlen - ebenso wie für vergangene Zeiträume in den Parallelverfahren L 21 AS 1206/19, L 21 AS 1012/18 und L 21 AS 939/18 - hinreichende Belege oder Nachweise für die tatsächliche Entstehung dieser Kosten im Sinne einer ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Zahlungsverpflichtung des Klägers gegenüber seinen Eltern. - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - L 21 AS 1206/19 Für den hier streitigen, nunmehr schon mehrere Jahre zurückliegenden Zeitraum fehlen - ebenso wie in den Parallelverfahren L 21 AS 939/18 und L 21 AS 1021/18 - hinreichende Belege oder Nachweise für die tatsächliche Entstehung dieser Kosten im Sinne einer ernsthaften und nicht dauerhaft gestundeten Zahlungsverpflichtung des Klägers gegenüber seinen Eltern.